04.08.2025
Im Hinblick darauf, dass ab dem 01.10.2025 die Datenübermittlung CbCR nur noch über die neue Massendatenschnittstelle DIP – Digitaler POSteingang – möglich sein wird, hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seine Internetseite angepasst. Informationen zur Übermittlung über die DIP-Schnittstelle sind nach Angaben des Amtes im Themenbereich "Elektronische Datenübermittlung ab dem 01.10.2025" zu finden.
Das BZSt weist ausdrücklich darauf hin, dass die neue DIP-Schnittstelle sowie die Uploadfunktion frühestens ab dem 01.10.2025 genutzt werden sollen. Bei vorheriger Übermittlung bestehe die Gefahr des Datenverlustes.
Des Weiteren sei zu beachten, dass zur Übermittlung von Massendaten (auch bei bereits erfolgter CbCR-Übermittlung in den Vorjahren) zusätzlich in jedem Fall eine Freischaltung zur Nutzung der Massendatenschnittstelle (DIP) erfolgen muss. Der Antrag könne im neuen BZSt online.portal gestellt werden.
Wer noch keine für das Verfahren CbCR erforderliche BZ-Nummer besitzt, solle das Kontaktformular "Anmeldung des Datensenders zur elektronischen Übermittlung von Daten" verwenden. Mit der Anmeldung teile man dem Fachbereich CbCR (DAC4) mit, dass man Daten übermitteln wolle. Daraufhin werde einem eine BZ-Nummer mitgeteilt. Einer Anmeldung bedarf es laut BZSt lediglich für den Sender der Daten, das heißt für die meldende Stelle, die die Daten letztlich an das BZSt übermittelt (Fremddienstleister oder das Unternehmen selbst). In der Anmeldung seien ausschließlich Angaben zum Sender der Daten einzutragen.
Das Kommunikationshandbuch CbCR sowie Dateien für die Übermittlung von CbCR-Daten über die DIP-Schnittstelle (amtlicher Datensatz, das dazugehörige XSD-Schema und eine Beispielsdatei) seien unter dem Punkt "Handbücher" hinterlegt.
Die Möglichkeit zur Übermittlung von CbCR-Testdatenlieferungen im Rahmen eines Integrationstests an die DIP-Schnittstelle wird nach Angaben des BZSt voraussichtlich ab September 2025 bestehen.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 01.08.2025