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05.08.2025

Elektronischer Rechtsverkehr: Großvolumige Dokumente jetzt auch auf USB-Stick einreichbar

Im elektronischen Rechtsverkehr können bei Gericht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB in einer Nachricht eingereicht werden. Wer diese Höchstgrenzen überschreitet, soll die Dokumente auf einem digitalen Datenträger einreichen. Seit Ende Juli können dafür auch USB-Speichermedien genutzt werden, statt wie bisher nur CD und DVD. Das teilt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit.

Soweit Dokumente nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften elektronisch bei Gericht eingereicht werden, etwa über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), gölten einheitliche technische Rahmenbedingungen. Diese seien in der aufgrund von § 130a Zivilprozessordnung (und den parallelen Regelungen der anderen Verfahrensordnungen) erlassenen Elektronischer Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geregelt. Darin seien etwa PDF und TIFF als zulässige Dateiformate, die erforderlichen Metadaten und die zulässigen Wege für die Einreichung vorgeschrieben.

Die dafür jeweils geltenden technischen Standards unter anderem für die Dateiformate und die aktuell geltenden Höchstgrenzen für Dateianhänge regele die Bundesregierung in aufgrund von § 5 Absatz ERVV erlassenen Bekanntmachungen. Seit 2023 könnten in einer beA-Nachricht maximal 1.000 Dateien und maximal 200 MB versandt werden. Dies sei in Nr. 3 der 2. Elektronischer Rechtsverkehr-Bekanntmachung (ERVB) 2022 geregelt.

Sofern glaubhaft gemacht wird, dass diese Höchstgrenzen nicht eingehalten werden können, sehe § 3 ERVV vor, dass ein Schriftsatz auch nach den allgemeinen Regelungen – also analog – eingereicht werden kann. Dabei sollen der Schriftsatz und seine Anlagen möglichst auf einem elektronischen Datenträger eingereicht werden. Bislang sei das nach Nr. 4 der 2. ERVB 2022 nur auf CDs und DVDs zulässig.

Nach der neuen ERVB 2025 seien nunmehr auch USB-Speichermedien als Datenträger zugelassen. Nach Nr. 4 c) ERVB 2025 müssten sie mindestens dem USB-Standard 2.0 entsprechen und mit den Dateisystemen exFAT oder NTFS formatiert sein. Diese Dateisysteme würden von den meisten gängigen USB-Sticks genutzt.

Die ERVB 2025 wurde laut BRAK am 29.07.2025 im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie gelte seit dem 30.07.2025.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 01.08.2025