05.08.2025
Ab dem 06.08.2025 können Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b Einkommensteuergesetz (EStG) nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden. Grund ist laut Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB).
Mit dem neuen Verfahren werde die Bearbeitung der Anträge auf Freistellungsbescheinigungen künftig maschinell durchgeführt. Dabei werde automatisch eine so genannte Vordatierungsfrist berücksichtigt – in der Regel betrage diese drei Kalendertage. Endet diese Frist an einem Wochenende oder an einem Feiertag, werde der nächstfolgende Kalendertag als Ausstellungsdatum der Bescheinigung festgelegt. Der Versand der Bescheinigung erfolge in der Regel zentral per Post.
Die bisherige Möglichkeit, bei persönlicher Vorsprache eine Freistellungsbescheinigung direkt ausgehändigt zu bekommen, entfalle mit Einführung des neuen Systems vollständig, so das Finanzministerium. Das bisherige Verfahren stehe ab dem 06.08.2025 nicht mehr zur Verfügung.
Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt daher allen Antragstellenden, künftig rechtzeitig mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen und den Antrag auf Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung frühzeitig einzureichen – insbesondere dann, wenn ein konkreter Abgabetermin für die Vorlage beim Auftraggeber einzuhalten ist.
"Mit dem neuen Verfahren gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung. Die automatisierte Bearbeitung sorgt langfristig für mehr Effizienz. Wichtig ist aber: Wer eine Freistellungsbescheinigung braucht, sollte den Antrag künftig nicht auf den letzten Drücker stellen – denn die spontane Ausstellung vor Ort ist nicht mehr möglich", erläutert Mecklenburg-Vorpommers Finanzminister Heiko Geue (SPD).
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 01.08.2025