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30.04.2024

Steuerbescheide: Steuerberaterverband gegen Bekanntgabe an Samstagen

Durch neue Vorgaben für die Post kann die Zustellung von Briefen künftig länger dauern. Davon sind auch steuerliche Regelungen zur Berechnung von Fristen betroffen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) befürchtet dadurch für die Praxis "Ungemach", wogegen er sich nun – "auf den letzten Metern des parlamentarischen Verfahrens" – gewandt hat.

Der Gesetzgeber wolle mit dem Postrechtmodernisierungsgesetz die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängern. Folgerichtig sehe der Gesetzentwurf auch eine Anpassung der Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten aus verschiedenen Rechtsbereichen vor. Der DStV hat zu den Verfahrensänderungen im Steuerrecht Stellung genommen.

Um die Vermutungsregelung für die Zustellung von Verwaltungsakten nach § 122 Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 2a sowie § 122a Absatz 4 Satz 1 Abgabenordnung (AO) an die verlängerten Laufzeitvorgaben anzupassen, sollen diese von drei Tagen auf vier Werktage geändert werden. Klargestellt wird auch, dass Samstage hiernach als Werktage gelten. Im Windschatten dieser Anpassungen plane die Bundesregierung, die Regelung des § 108 Absatz 3 AO für die Bekanntgabe nicht mehr anzuwenden – mit der Folge, dass eine Bekanntgabe an einem Samstag erfolgen kann und die Einspruchsfrist zu laufen beginnt. Das birgt in den Augen des DStV Risiken bei der Fristberechnung und kann Nachteile für die Steuerpflichtigen haben.

Die bisherige Rechtslage sei nunmehr seit Jahrzehnten durch die Rechtsprechung klargestellt und zur üblichen Praxis geworden. Die betrieblichen Abläufe seien entsprechend ausgestaltet. Neben dem ohnehin noch erhöhten Arbeitsaufkommen und dem Fachkräftemangel in kleinen und mittleren Kanzleien brauche es nicht noch zusätzlich eine Umstellung von Arbeitsabläufen. Deshalb habe sich der DStV für eine Beibehaltung der Anwendung des § 108 Absatz 3 AO sowie eine Verlängerung der Vermutungsregelung auf fünf Werktage ausgesprochen.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 29.04.2024